Für den Arbeitnehmer:
- Vertretung bei Bestandsstreitigkeiten (Kündigungsschutzklage), Entfristungsstreitigkeiten und Änderungen des Arbeitsverhältnisses (Änderungskündigung).
- Zeugnisstreitigkeiten, Überprüfung und Erstellung von Zeugnissen.
- Überprüfung von Ansprüchen auf Sonderzahlungen, Gratifikationen und Zulagen.
- Zusammenhängede Probleme des Sozialrechts (z. B. ALG I Sperrfristen) und des Steuerrechts (z. B. Besteuerung von Abfindungen).
Für den Arbeitgeber:
- Unterstützung im Rahmen tarifrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Fragestellungen wie beispielsweise Eingruppierungen, Anwendbarkeit von Tarifverträgen, Beteiligungsrechte des Betriebsrats.
- Zeugnisstreitigkeiten, Überprüfung und Erstellung von Zeugnissen.
- Vertretung bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten im Urteil- und Beschlussverfahren wie Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, personelle Einzelmaßnahmen, Betreibsverfassungsstreitigkeiten.
- Arbeitsvertragsgestaltung und Arbeitsvertragsüberprüfung.