Arbeitsrecht

Für den Arbeitnehmer:
  • Vertretung bei Bestandsstreitigkeiten (Kündigungsschutzklage), Entfristungsstreitigkeiten und Änderungen des Arbeitsverhältnisses (Änderungskündigung).
  • Zeugnisstreitigkeiten, Überprüfung und Erstellung von Zeugnissen.
  • Überprüfung von Ansprüchen auf Sonderzahlungen, Gratifikationen und Zulagen.
  • Zusammenhängede Probleme des Sozialrechts (z. B. ALG I Sperrfristen) und des Steuerrechts (z. B. Besteuerung von Abfindungen).
Für den Arbeitgeber:
  • Unterstützung im Rahmen tarifrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Fragestellungen wie beispielsweise Eingruppierungen, Anwendbarkeit von Tarifverträgen, Beteiligungsrechte des Betriebsrats.
  • Zeugnisstreitigkeiten, Überprüfung und Erstellung von Zeugnissen.
  • Vertretung bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten im Urteil- und Beschlussverfahren wie Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, personelle Einzelmaßnahmen, Betreibsverfassungsstreitigkeiten.
  • Arbeitsvertragsgestaltung und Arbeitsvertragsüberprüfung.
Beratung, Vertretung und Gestaltung
in allen Fragen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts.